Fernablesbare Zähler: Frist endet am 31. Dezember 2026
Nach § 5 der Heizkostenverordnung müssen Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler in vermieteten Wohnungen bis zum 31. Dezember 2026 fernablesbar sein. Seit Dezember 2021 dürfen neue Geräte ohnehin nur noch fernablesbar eingebaut werden; ausgenommen ist lediglich der Austausch einzelner Geräte. Für alle älteren Geräte endet die Übergangsfrist zum Jahresende.
Was bedeutet fernablesbar?
Ein Gerät ist fernablesbar, wenn für die Ablesung niemand die Wohnung betreten muss. Das kann per Funk aus dem Treppenhaus oder per Datenübertragung geschehen. Ein Smart Meter ist dafür nicht erforderlich.
Wer ist verpflichtet?
Die Pflicht trifft den Gebäudeeigentümer, auch wenn die Geräte dem Messdienst gehören und nur gemietet sind. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss die Gemeinschaft den Austausch veranlassen.
Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?
Hängt nach dem 31. Dezember 2026 noch ein nicht fernablesbares Gerät, darf der Mieter seinen Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten um 3 Prozent kürzen (§ 12 Heizkostenverordnung). Bei 1.000 Euro Heizkosten je Wohnung sind das 30 Euro, bei zwölf Wohnungen 360 Euro im Jahr. Die Kürzung gilt für jede Abrechnung, solange nicht getauscht ist. Den Betrag trägt der vermietende Eigentümer.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Umrüstung im Einzelfall technisch nicht möglich ist oder einen unangemessenen Aufwand verursachen würde. Davon ist im Regelfall nicht auszugehen.
So prüfen Sie Ihr Objekt
Der einfachste Anhaltspunkt ist die letzte Ablesung. Wurde ein Termin angekündigt und musste der Ableser in jede Wohnung, sind die Geräte nicht fernablesbar. Dann sollte der Messdienst jetzt beauftragt werden, denn die Termine zum Jahresende sind knapp.
Beim Tausch auf die nächste Frist achten
Fernablesbare Geräte müssen außerdem interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein. Geräte, die das nicht erfüllen, sind bis zum 31. Dezember 2031 zu ersetzen. Wer jetzt tauscht, sollte gleich Geräte wählen, die beide Anforderungen erfüllen.
Wir prüfen die Ablesetechnik bei jeder Objektübernahme und stimmen den Austausch mit dem Messdienst ab.
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